Der BFH entschied zum Vorsteuerabzug eines sog. Drittlandsunternehmens bei Leistungsbezug inländischer sog. Repräsentationsbüros (Az. V R 37/23).
Der BFH entschied zum Vorsteuerabzug eines sog. Drittlandsunternehmens bei Leistungsbezug inländischer sog. Repräsentationsbüros (Az. V R 37/23).