Der BFH hat zur Besteuerung des Vertriebs von sog. Erlebnisgutscheinen für Leistungen fremder Dritter entschieden (Az. V R 21/23).
Der BFH hat zur Besteuerung des Vertriebs von sog. Erlebnisgutscheinen für Leistungen fremder Dritter entschieden (Az. V R 21/23).