Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diverse Entscheidungen des BFH in Kürze im BStBl Teil II zu veröffentlichen und damit allgemein anzuwenden.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diverse Entscheidungen des BFH in Kürze im BStBl Teil II zu veröffentlichen und damit allgemein anzuwenden.