Das seit dem 1. Januar 1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die entsprechenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden lt. BMJ ersatzlos aufgehoben.
Das seit dem 1. Januar 1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die entsprechenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden lt. BMJ ersatzlos aufgehoben.