Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 auf Initiative Bayerns beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 auf Initiative Bayerns beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen.