Der Bundestag hat am 01.12.2022 den Gesetzentwurf für ein achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BT-Drucks. 20/3900) gebilligt. Es enthält u. a. Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht und zu Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.