Das ArbG Gießen hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, ob Ungeimpfte als Pflegekräfte in einem Seniorenheim weiterbeschäftigt hätten werden müssen, obwohl sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatten (Az. 5 Ca 82/22 und 5 Ca 93/22).
Das ArbG Gießen hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, ob Ungeimpfte als Pflegekräfte in einem Seniorenheim weiterbeschäftigt hätten werden müssen, obwohl sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatten (Az. 5 Ca 82/22 und 5 Ca 93/22).