Nachdem die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, ist sie am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die WPK stellt eine Lesefassung zur Verfügung.
Nachdem die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, ist sie am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die WPK stellt eine Lesefassung zur Verfügung.