Die sog. Dezember-Soforthilfe als erste Stufe der Gaspreisbremse wird erfolgreich umgesetzt. Seit 9. Januar 2023 können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Die ersten Anträge sind bereits eingegangen und werden nach Prüfung ab 1. Februar 2023 ausgezahlt.