Mit dem Gesetzentwurf zur „weiteren Digitalisierung der Justiz“ kommen die Hybridakte, der digitale Strafantrag und mehr digitale Kommunikation. Hierauf geht die BRAK ausführlich ein.
Mit dem Gesetzentwurf zur „weiteren Digitalisierung der Justiz“ kommen die Hybridakte, der digitale Strafantrag und mehr digitale Kommunikation. Hierauf geht die BRAK ausführlich ein.