Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind lt. EuGH so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können (Rs. C-38/24).
Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind lt. EuGH so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können (Rs. C-38/24).