Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht es in der Regel keine neue Zulassung. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (AnwZ (Brfg) 6/24).
Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht es in der Regel keine neue Zulassung. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (AnwZ (Brfg) 6/24).