Eilantrag eines ungeimpften Krankenpflegers gegen infektionsschutzrechtliches Tätigkeitsverbot erfolgreich

Das VG Saarland hat dem Eilantrag eines Krankenpflegers gegen ein vom Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Schutzimpfung stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs angeordnet (Az. 6 L 1548/22).