Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen. Der für erbrechtliche Streitigkeiten zuständige Senat des OLG Celle hatte in einem Streit um ein sehr hohes Vermögen zu entscheiden (Az. 6 U 2/22).
Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen. Der für erbrechtliche Streitigkeiten zuständige Senat des OLG Celle hatte in einem Streit um ein sehr hohes Vermögen zu entscheiden (Az. 6 U 2/22).