Das BVerwG hat die Berufung eines Hauptfeldwebels zurückgewiesen, der im Dezember 2021 einen Befehl zur Wahrnehmung eines Impftermins gegen COVID-19 verweigert hatte und wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und vorläufig vom Dienst suspendiert wurde (Az. 2 WD 30.24).