Der VGH Baden-Württemberg hat der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen (Az. 4 S 1145/25).
Der VGH Baden-Württemberg hat der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen (Az. 4 S 1145/25).