Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin (Az. 1 BvR 2754/17 und 1 BvR 1349/20).