Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin (Az. 1 BvR 2754/17 und 1 BvR 1349/20).