Die Europäische Kommission hat am 21.12.2022 die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Damit können alle dort vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden. Darüber informiert das BMWK.