Der EuGH entschied bzgl. des Missbrauch einer beherrschenden Stellung, dass Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen geeignet sein müssen, Verdrängungswirkungen zu entfalten (Rs. C-680/20).
Der EuGH entschied bzgl. des Missbrauch einer beherrschenden Stellung, dass Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen geeignet sein müssen, Verdrängungswirkungen zu entfalten (Rs. C-680/20).