Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle dringend geboten DATEV

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31.01.2023. Die BStBK hat vom BMF eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31.05.2023 gefordert.