Das FG Schleswig-Holstein hat über die Einsprüche von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen einen Umsatzsteuerbescheid entschieden (Az. 4 K 122/20).
Das FG Schleswig-Holstein hat über die Einsprüche von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen einen Umsatzsteuerbescheid entschieden (Az. 4 K 122/20).