Bis spätestens Anfang 2024 müssen sich auch Anwälte im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Eine frühzeitige Registrierung wird von der BRAK empfohlen.
Bis spätestens Anfang 2024 müssen sich auch Anwälte im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Eine frühzeitige Registrierung wird von der BRAK empfohlen.