Das OLG Nürnberg verurteilte den Halter eines Chihuahua zu Schadensersatz. Der Hund war in einem öffentlichen Park unangeleint auf die zum damaligen Zeitpunkt hochschwangere Klägerin zugerannt, die daraufhin stürzte und sich einen Bruch am Oberarm zuzog (Az. 13 U 1961/24).

