Das FG Hamburg hat in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (Az. 3 K 176/23).
Das FG Hamburg hat in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (Az. 3 K 176/23).