Das OLG Dresden hat der DIPAT GmbH untersagt, mit einer fingierten Aussage des BGH über die angebliche Nutzlosigkeit der meisten Patientenverfügungen für seinen Onlineservice zu werben und gab damit einer Klage des vzbv statt. (Az. 14 U 2095/20).
Das OLG Dresden hat der DIPAT GmbH untersagt, mit einer fingierten Aussage des BGH über die angebliche Nutzlosigkeit der meisten Patientenverfügungen für seinen Onlineservice zu werben und gab damit einer Klage des vzbv statt. (Az. 14 U 2095/20).