Das Bundeskabinett hat am 07.12.2022 den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen.