Das FG Schleswig-Holstein hatte über die Frage nach Vertrauensschutz bei geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung in sog. RETT-Blocker-Konstellationen sowie darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt befugt war, über die Anwendbarkeit des § 176 Abs. Satz 1 Nr. 3 AO isoliert mittels Verwaltungsakt zu entscheiden (Az. 3 K 47/23).