Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen nicht einhalten, müssen vorerst schließen. Das hat das VG Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden (Az. 4 L 382/22 u.a.).
Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen nicht einhalten, müssen vorerst schließen. Das hat das VG Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden (Az. 4 L 382/22 u.a.).