Drei Landesbeamtinnen haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das entschied das VG Düsseldorf (Az. 23 K 8281/21 u. a.).
Drei Landesbeamtinnen haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das entschied das VG Düsseldorf (Az. 23 K 8281/21 u. a.).