Massenentlassung – Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22).