Musikbeschallung im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice verletzt Urheberrechte nicht DATEV

Das AG Frankfurt entschied, dass ein Lieferservicebetreiber den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum schuldet (Az. 32 C 1565/22 (90)).