Nachbarrecht: Zufahrt zur Garage abgeschnitten – Notwegerecht hilft nicht weiter

Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn kommt das Grundstück in andere Hände, bindet eine schlichte Vereinbarung den neuen Eigentümer nicht. Das hat das LG Frankenthal festgestellt (Az. 7 O 324/25).