Stationsungebundenes Carsharing stellt im Land Berlin vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar. Das bestätigte das OVG Berlin-Brandenburg (Az. 1 S 56/22).
Stationsungebundenes Carsharing stellt im Land Berlin vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar. Das bestätigte das OVG Berlin-Brandenburg (Az. 1 S 56/22).