Privatärztliche Behandlung: Fantasie-Gebührenziffer muss nicht bezahlt werden

Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gar nicht vorgesehen ist. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. L 4 KR 289/21).