Das am 30.09.2022 in Wilna unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf lt. BMF zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland und Litauen sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.
Das am 30.09.2022 in Wilna unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf lt. BMF zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland und Litauen sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.