Der Entwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung sieht vor, die Wirtschaftsprüferordnung um eine „Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“ zu ergänzen. Hierzu nimmt die WPK Stellung.
Der Entwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung sieht vor, die Wirtschaftsprüferordnung um eine „Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“ zu ergänzen. Hierzu nimmt die WPK Stellung.