Deutschland setzt die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen lediglich für grenzüberschreitende Sachverhalte um. Dazu nimmt die BRAK Stellung.
Deutschland setzt die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen lediglich für grenzüberschreitende Sachverhalte um. Dazu nimmt die BRAK Stellung.