Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu

Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).