Die Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten tragen möchte. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 K 2792/24.DA).
Die Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten tragen möchte. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 K 2792/24.DA).