Das LG Coburg hatte zu entscheiden, ob der Wohnungskäufer einen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen einer beschädigten Dusche hat (Az. 51 O 508/20).
Das LG Coburg hatte zu entscheiden, ob der Wohnungskäufer einen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen einer beschädigten Dusche hat (Az. 51 O 508/20).