Das BAFA, die für EU-Sanktionsrecht zuständige Stelle, hat in seinem Fragen- und Antworten-Katalog zwei Fragen und Antworten zu Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Darauf weist die WPK hin.
Das BAFA, die für EU-Sanktionsrecht zuständige Stelle, hat in seinem Fragen- und Antworten-Katalog zwei Fragen und Antworten zu Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Darauf weist die WPK hin.