„Sanktionsfrei“, aber nicht anrechnungsfrei

Eine vom Verein „Sanktionsfrei e.V.“ geleistete Zahlung ist als anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld zu berücksichtigen, wenn es an einer konkreten und durchsetzbaren Rückzahlungsvereinbarung fehlt. So entschied das SG Augsburg (Az. S 3 AS 68/25).