Das LG Köln gab der Klage des vzbv gegen die Telekom Deutschland GmbH statt. Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden (Az. 33 O 490/24).
Das LG Köln gab der Klage des vzbv gegen die Telekom Deutschland GmbH statt. Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden (Az. 33 O 490/24).