Der Bundesrat hat am 20.12.2024 einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll.
Der Bundesrat hat am 20.12.2024 einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll.