Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. So entschied das VG Köln (Az. 21 K 4871/22 u. a.),
Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. So entschied das VG Köln (Az. 21 K 4871/22 u. a.),