Das BMF übersendet die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2026 (Az. III C 3 – S 7155-a/00020/007/008).
Das BMF übersendet die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2026 (Az. III C 3 – S 7155-a/00020/007/008).