Das BMF hat die Übersicht über die ab 01.01.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 19 / 10010 :004).
Das BMF hat die Übersicht über die ab 01.01.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 19 / 10010 :004).