Das BMF teilt die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben zu den steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten mit (Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030).
Das BMF teilt die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben zu den steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten mit (Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030).