Das VG Saarland hat den Eilantrag eines Polizeibeamten zurückgewiesen, mit dem dieser sich gegen das Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte gewehrt hat (Az. 2 L 35/23).
Das VG Saarland hat den Eilantrag eines Polizeibeamten zurückgewiesen, mit dem dieser sich gegen das Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte gewehrt hat (Az. 2 L 35/23).