Bemerkt ein Anwalt, dass seine Mitarbeiterin einen Schriftsatz an das falsche OLG adressieren will, muss er sie konkret anweisen und ggf. überwachen. So der BGH (Az. III ZB 72/22). Darauf weist die BRAK hin.
Bemerkt ein Anwalt, dass seine Mitarbeiterin einen Schriftsatz an das falsche OLG adressieren will, muss er sie konkret anweisen und ggf. überwachen. So der BGH (Az. III ZB 72/22). Darauf weist die BRAK hin.